Wohn-Riester - Die staatlich geförderte Immobilienfinanzierung

Dass die Riester-Rente ein solches Erfolgsmodell werden würde, konnte man angesichts der lange Zeit vergeblichen Bemühungen seitens des Gesetzgebers, die Menschen zu mehr Eigenvorsorge zu bewegen, nicht unbedingt erwarten. Seit Anfang 2008 hat der Staat die Förderung im Rahmen der Riester-Rente auch auf den Bereich der Immobilienfinanzierung ausgedehnt. Dies ist auch auf Druck der Bauwirtschaft geschehen, welche seit Abschaffung der Eigenheimzulage einen starken Rückgang von Neubauvorhaben für Familien beklagte, da viele ohne Förderung sich den Bau eines Eigenheimes nicht mehr leisten konnten.

Bei dem neu verabschiedeten Eigenheimrentengesetz, umgangssprachlich auch Wohn-Riester genannt, erhalten die Sparer die staatliche Förderung nach denselben Kriterien ausgezahlt wie bei der Riester-Rente. Förderberechtigt sind auch hier alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Beamten die der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen. Auch die Höhe der Förderung ist gleich, ganz egal, ob es sich um einen Neubau oder um eine gebrauchte Immobilie handelt, also je 154 € für den Hauptsparer und seinen nicht erwerbstätigen Ehegatten sowie 185 € für jedes vor 2007 geborenes Kind und 300 € für danach geborene Kinder.

Es ist nicht zwingend Voraussetzung, dass mit der Auszahlung der Förderung auch sofort eine Immobilienfinanzierung einhergeht. Auch wer erst in einigen Jahren bauen bzw. kaufen will, kann die Förderung aus dem Wohn-Riester erhalten. Mit einem riesterfähigen Bausparvertrag kann man die Förderung als Grundstock für einen späteren Erwerb nutzen und muss dementsprechend weniger Geld für Kredite aufnehmen.

Doch auch Personen mit einem bestehenden „normalen" Riester Vertrag müssen ihre Riester-Rente nicht kündigen. Aus jedem Riester-Rente Vertrag darf bei Bedarf das Guthaben für die Immobilienfinanzierung entnommen werden. Der Vertrag wird nach der Entnahme beitragsfrei gestellt und kann zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder aufgenommen werden.

Die monatliche Sparsumme inklusive der staatlichen Zulagen kann auch direkt in die Tilgung von laufenden Darlehensverträgen oder Bausparverträgen in der Darlehensphase fließen. Es ist also auch eine Finanzierung über ein Annuitätendarlehen möglich. Bei einem Annuitätendarlehen wird das gewährte Darlehen vom Kreditnehmer mit über die gesamte Laufzeit gleichen monatlichen Raten bedient. Durch die Raten werden sowohl die Kreditzinsen beglichen, als auch ein Teil des Kredits zurückgezahlt. Das Darlehen mit einer Annuitätentilgung stellt generell die am häufigsten gewählte Variante zur Immobilienfinanzierung dar.

Einer der Nachteile der Wohn-Riester Förderung ist, dass der Sparer die Immobilie dauerhaft selbst nutzen muss - ansonsten muss ein Teil der Förderung zurückgezahlt werden.

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