Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Steuer (Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten) geförderte private Rente. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und im Einkommensteuergesetz in den §§ 10a und 79 ff. geregelt.