Sind Leistungen aus Riesterverträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beitragspflichtig?

Nein. Leistungen sowohl aus geförderten als auch aus ungeförderten Riesterverträgen sind in der GKV nicht beitragspflichtig. Ausnahme: § 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB: Renten der betrieblichen AV (sofern die Riester-Förderung im Rahmen der BAV beansprucht wird). In den §§ 226 Abs. 1 und 229 SGB V ist geregelt, welche Einnahmen beitragspflichtig sind. In diesem Katalog tauchen Leistungen aus „Riester“ in keiner Form auf (mit der o.g. Ausnahme).

 

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Gesetzliche Rahmenbedingungen
 Wo ist die Riester-Rente gesetzlich geregelt? 
 Sind Leistungen aus Riesterverträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beitragspflichtig?
Förderung
 Wer erhält eine Zulage vom Staat (zulagenberechtigter Personenkreis)?
 Wie wird die Riester-Rente gefördert?
 Wie hoch muss der Mindesteigenbeitrag sein, um die volle Zulage zu bekommen?
Besteuerung von Riester-Produkten
 

Besteuerung geförderter Beiträge

 Wie werden Leistungen (Renten-/Kapitalleistungen) aus geförderten Riester-Verträgen besteuert?
 Wie werden Leistungen bei schädlicher Verwendung steuerlich behandelt?
 Besteuerung ungeförderter Beiträge
 Wie werden Leistungen (Renten-/Kapitalleistungen) aus ungeförderten Riester-Verträgen besteuert?
 Welche Vorteile können sich bei der ungeförderten Besparung von Riester-Fondssparplänen für den Kunden ergeben?
 Abgeltungsteuer
 Fallen Riesterverträge unter die Abgeltungsteuer?
 Muss der Kunde in der Auszahlungsphase einen Freistellungsauftrag stellen?

 

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