Die volle Zulage wird erreicht, wenn der Mindesteigenbeitrag (abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen) entrichtet wird. Ab dem Jahr 2008 müssen 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet werden, um die volle Zulage zu erhalten, höchstens jedoch 2.100 EUR abzüglich der Zulage im betreffenden Jahr. Wird der Beitrag nur anteilig gezahlt, werden im gleichen Verhältnis die Zulagen entsprechend gekürzt.